Behandlungskosten
Bei Kindern
Das Gesundheits-Modernisierungsgesetz von 2004 regelt die Erstattungsleistungen der Krankenkassen. Demnach werden Ihre Zahn- und Kieferfehlstellungen durch unterschiedliche Behandlungsbedarfsgrade in „Kieferorthopädische Indikationsgruppen“ (KIG) von eins leichter Fall bis fünf hoher Behandlungsbedarfsgrad eingeteilt. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten der KIG-Gruppeneinstufungen drei bis fünf, d.h. nur noch die Behandlung solcher Zahn- und Kieferfehlstellungen, die das Atmen, Beißen, Kauen und Sprechen erheblich beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen drohen. Leichtere Fälle werden nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt, obwohl aus zahnmedizinischer Sicht dennoch eine Behandlung sinnvoll wäre.
Zuzahlungen
Bei Kindern müssen Sie bei den gesetzlichen Krankenkassen mit einem Eigenanteil von zwanzig oder zehn % der Kosten rechnen. Dieses Geld müssen Sie nicht auf einmal bezahlen, sondern die Kosten werden über die gesamte Behandlungsdauer verteilt. Jedes Behandlungsquartal wird Ihnen eine detaillierte Eigenanteilsrechnung zugeschickt. Die Rechnungsbeträge sind unterschiedlich hoch. Sie richten sich danach, was exakt an kieferorthopädischen Leistungen in den vergangenen drei Monaten bei Ihrem Kind erbracht wurden. Dieser Eigenanteil wird als Motivationsbonus bei erfolgreich beendeter KFO-Behandlung von der Krankenkasse zurückgezahlt. Etwaig vereinbarte Zusatzleistungen und Mehrkosten werden von der Krankenkasse in der Regel nicht übernommen.
Außervertragliche Leistungen und Mehrkosten
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse hat man den Anspruch auf Kostenübernahme für Leistungen, die ausreichend, zweckmässig und wirtschaftlich sind. Möchte man darüber hinaus mehr Komfort oder Qualität haben, ist dies mit zusätzlichen Zahlungen verbunden, die man dann dann später nicht erstattet bekommt.
Bei Erwachsenen
Schon seit 1993 werden von den gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung im Regelfall nicht mehr übernommen. In Ausnahmefällen, wie bei schweren Kieferfehlstellungen,die neben der kieferorthopädischen Korrektur auch einen kieferchirurgischen Eingriff benötigen, übernehmen die Krankenkassen die Kosten für eine wirtschaftliche, zweckmäßige und ausreichende Behandlung. Komfortlösungen oder ästhetische Aspekte spielen für die gesetzliche Krankenkasse keine Rolle.
Bei Privaten Krankenkassen oder Zusatzversicherungen ist die Kostenübernahme von dem gewählten Tarif abhängig.
Die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung können unter Umständen steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.